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Ticket - 13.09.2024 - Ausbildung Brandschutzhelfer

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Ausbildung Brandschutzhelfer

Am 13.09.2024 von 09:00 bis 13:00 Uhr

Ausbildung und Qualifizierung zum Brandschutzhelfer nach DGUV-I 205-023

Nach § 10 ArbSchG, ASR A2.2 und DGUV-I 205-023 (BGI 5182).
Nach dem Arbeitsschutzgesetz und den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften hat der Arbeitgeber die Pflicht geeignete Notfallmaßnahmen zu treffen. Besonders zur Brandbekämpfung und Evakuierung der in seinem Unternehmen Beschäftigten ist die Ausbildung und Bestellung eines Brandschutzhelfers ein unverzichtbarer Beitrag um dieser Verpflichtung gerecht zu werden.

Der Arbeitgeber hat demnach eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen.
Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z. B. Fortbildung, Ferien, Krankheit und Personalwechsel zu berücksichtigen.

Die Brandschutzhelfer sind im Hinblick auf ihre Aufgaben fachkundig zu unterweisen.
Zum Unterweisungsinhalt gehören neben den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, die Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöschgeräten, die Gefahren durch Brände sowie über das Verhalten im Brandfall. Praktische Löschübungen mit Wasser und CO2 an unserer gasbefeuerten Brandsimulationsanlage runden das Seminar ganzheitlich ab. Optional führen wir eine Spraydosen- und/oder Fettbrandexplosion vor und können mit unserer "Brandpuppe" Löschübungen bei Personenbränden praxisnah durchführen.

zzz-BT-ABSH-0924
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